
Glossar
über Einrichtungen der
Gesundheitsversorgung
Stationäre Versorgung
Der Begriff Akutkrankenhaus ist im Sozialgesetzbuch V nicht näher definiert.
Er ist allgemein gebräuchlich, um Krankenhäuser zu beschreiben, in denen Behandlungen von kurzzeitiger Dauer stattfinden. Die Krankenhausverweil- dauer ist in der Regel auf wenige Tage begrenzt.
Die stationäre Aufnahme erfolgt üblicherweise nach Einweisung durch einen ambulant praktizierenden Arzt. Im Notfall ist eine direkte Aufnahme möglich (Notfallambulanz). In Abhängigkeit von der Spezialisierung einzelner Akutkrankenhäuser kann eine Verlegung zwischen den Häusern erfolgen.
Die amtliche
Krankenhausstatistik unterschied bis Ende der
1980er
Jahre zwischen Akut- und Sonderkrankenhäusern.
Seit 1990 findet
der
Begriff in der Krankenhausplanung der Bundesländer
keine Verwendung mehr,
stattdessen wird zwischen Allgemeinen und Sonstigen
Krankenhäusern unterschieden.
Gemäß Indikatorensatz für die Gesundheitsberichterstattung der Länder werden im internationalen Vergleich die Allgemeinen Krankenhäuser den Akutkrankenhäusern gleichgestellt.
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